Ein Energieausweis bietet Ihnen einen umfassenden Einblick in die energetische Qualität eines Gebäudes und
damit – insbesondere bei Wohngebäuden – in den zu erwartenden Wohnkomfort. Dies ist besonders relevant im
Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung. Zudem liefert der Ausweis Informationen über die zu erwartenden
energetischen Kosten. Aus diesen Gründen ist die Vorlage eines Energieausweises gemäß dem geltenden
Gebäudeenergiegesetz (GEG) spätestens bei einer Besichtigung obligatorisch.
Energieausweis-Varianten
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die relevanten Energieausweise für Ihr Wohngebäude:
Wichtige Hinweise:
- Für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965 ist seit dem 01.07.2008 ein Energieausweis erforderlich.
- Für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden, ist die Vorlage eines Energieausweises seit dem
01.01.2009 notwendig.
- Ein Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren.
- Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und denkmalgeschützte Gebäude ist die Ausstellung
eines Energieausweises nicht erforderlich.
Energiebedarfsausweis versus Energieverbrauchsausweis
Der Energiebedarfsausweis bietet im Vergleich zum Energieverbrauchsausweis umfassendere Informationen über
die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, was die energetische Qualität des Gebäudes betrifft.
Während der Bedarfsausweis unabhängig vom Nutzer ist, basiert der Verbrauchsausweis auf den individuellen
Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist anspruchsvoller und
zeitaufwändiger, was sich auch in höheren Kosten widerspiegelt. Der daraus resultierende Informationsvorsprung
rechtfertigt jedoch diesen Aufwand.
Die Bewertung im Energiebedarfsausweis stützt sich auf den Primärenergiebedarf, was eine umfassende
Datenerhebung vor Ort erfordert. Hierbei werden sowohl der bauliche Standard als auch die Heizungsanlage
berücksichtigt, einschließlich der Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Energieerzeugung für Heizung und
Warmwasser.
Zusätzlich werden Informationen über den Heizwärmebedarf und die Anlagenaufwandszahl bereitgestellt, die die
Effizienz der Anlagentechnik widerspiegeln. Folgende Parameter sind entscheidend für den Energiebedarfsausweis:
- Bauteilaufbau (Wand, Keller, Dach, Fenster, etc.)
- Lage des Gebäudes (Reihenhaus, freistehendes Gebäude, etc.)
- Energieträger (Gas, Öl, Pellets, etc.)
- Anlagentechnik (Standard-Kessel, Wärmepumpe, etc.)
- Kubatur (kompaktes Gebäude, Gebäude mit Anbau, Gauben, etc.)
Energieverbrauchsausweis
Benötigen Sie kurzfristig einen Energieverbrauchsausweis? Auch dies ist möglich. Gerne informieren wir Sie,
welche Unterlagen hierfür erforderlich sind. Eine Datenerhebung ist für die Erstellung eines
Energieverbrauchsausweises nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Beauftragung eines Energieverbrauchsausweises keine späteren
Einsparungsberechnungen möglich sind, da hier ausschließlich der Verbrauchskennwert (kWh/m²*a) der Nutzfläche
und des Jahres abgebildet wird.